15. Juni 2005
Höhere Strafen für Überfall auf Jugendliche in Hohburg
Pressemitteilung von AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt e.V.
Bei der Berufungsverhandlung vor der 3. Kammer des Landgerichtes Leipzig wurden gestern die Urteile gegen vier Rechte, die am
25.07.2003 (AMAL berichtete) einen Jugendclub im sächsischen Hohburg überfallen und dabei mehrere Jugendliche verletzt hatten, verschärft. Sechs von sieben der ursprünglich vom Amtsgericht Grimma am 10.12.2004 Verurteilten waren in Berufung gegangen, weil sie sich ein milderes Urteil erhofft hatten. Einer hatte das Urteil angenommen. Ebenfalls in Berufung gegangen war die Staatsanwaltschaft, die die Anwendung von Jugendstrafrecht bei einigen zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Jugendlichen kritisierte.
AMAL hatte bereits in einer Pressemitteilung vom 10.12.2004 die Anwendung des Jugendstrafrechts kritisiert.
Auch die Vertreterin eines Geschädigten, der vor dem Landgericht als Nebenkläger auftrat, hielt die Anwendung von Jugendstrafrecht bei einigen Angeklagten, die zudem zur Tatzeit kurz vor Abschluss des 21. Lebensjahres standen, für ungerechtfertigt. Die Beweisaufnahme ließe nicht den Schluss zu, dass es sich hier um spontane, jugendtypische Taten handele.
Während des gestrigen Prozesses zogen zwei Angeklagte ihre Berufung zurück und erkannten somit das Grimmaer Strafmaß an. Die vier anderen plädierten trotz eindeutiger Beweislast gegen sie auf Freispruch. Dem folgten weder Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger. Durchweg wurden ihre ursprünglichen Strafen erhöht. So verurteilte die Strafkammer einen Täter zu 15 Monate Haft und drei zu 9 bzw. 12 Monaten Haft auf 2 Jahre Bewährung. Die Kosten des Prozesses wurden im Gegensatz zum Amtsgericht Grimma diesmal den Angeklagten auferlegt.
„Bei den verurteilten Jugendlichen handelt es sich um teilweise einschlägig vorbestrafte Täter, die in der Mehrheit ein gefestigtes rechtes Weltbild haben und aufgrund dessen Gewalttaten gegen Menschen ausüben, die nicht in ihr Weltbild passen oder sich ihnen einfach nur entgegenstellen. Ob die hier verhängten Strafen erzieherische Wirkung erzielen, bleibt angesichts des Alters der Täter weiterhin fraglich. Trotzdem begrüßt AMAL die Verschärfung der Strafen durch das Landgericht“, so Ingo Stange, Berater bei AMAL.
AMAL-Mitarbeiter Jamil Jawabra: "Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Rechtsextremismus durch ordnungspolitische und Strafverfolgungsmaßnahmen nur sehr begrenzt begegnet kann."
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