Ich finde die Arbeit des NDK wichtig, weil …

es eine Daueraufgabe ist, Fremdenfeindlichkeit zu überwinden, Integration zu fördern und ein demokratisches Miteinander zu erreichen

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4. Februar 2010

Netzwerk Tolerantes Sachsen: Recht auf Protest am 13.2. wahrnehmen

Das Netzwerk Tolerantes Sachsen sieht dem Dresdner Gedenktag zum 13. Februar und den damit zusammenhängenden Großaufmarsch von Nazis mit zunehmender Sorge herannahen. Das Netzwerk befürchtet massive Einschränkungen des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.

 

Daher fordert das Netzwerk Tolerantes Sachsen von der der sächsischen Landesregierung und der Stadt Dresden, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu wahren. Friedliche und genehmigte Aktionen gegen den Nazi-Aufmarsch sollten nicht durch die Polizei eingeschränkt und illegalisiert werden.

Wir bitten deshalb alle Personen, die von repressiven und überzogenen Maßnahmen der Polizei betroffenen sind, um die detaillierte Protokollierung dieser Vorfälle für eine mögliche Prüfung des Polizeieinsatzes auf Recht- und Verhältnismäßigkeit Dies betrifft insbesondere die Behinderung am Besuch friedlicher Gegenveranstaltungen, unverhältnismäßige Kontrollen und strittige Konflikte während der Teilnahme an Aktionen.

 

Zum Hintergrund:

Die durch die sächsischen Behörden und die Stadt Dresden undifferenzierte Kriminalisierung von Menschen, die sich an diesem Tag gegen Nazis auf die Straße begeben wollen, lässt befürchten, dass die Verfügungen der Versammlungsbehörden für den Polizeieinsatz noch repressiver als in den vorausgegangenen Jahren wird. Das Netzwerk Tolerantes Sachsen hat für diese Entwicklung kein Verständnis. Es fürchtet, dass diese Erfahrungen zukünftig viele Menschen davon abhalten, sich weiter gegen den Nazi- Aufmarsch am 13. Februar zu engagieren und sich für Demokratie, Toleranz und die Wahrung der Menschenrechte und des Grundgesetzes einzusetzen.

Deshalb bittet das Netzwerk darum, Verstöße möglichst gut zu protokollieren. Das Netzwerk wird diese Protokolle sammeln und in Abstimmung mit den Beteiligten prüfen, welche Aktionen eingeleitet werden können, um zukünftig den Schutz der Grundrechte zu wahren. Die Protokolle sollten genaue Angaben zu Namen, Adresse, detaillierte, wertfreie Beschreibung der Vorkommnisse mit genauer Benennung von Ort, Zeit, Straße und Polizeieinheit (Nr. auf Rücken des Beamten) enthalten.

Die Sammlung findet unter der e-mail-Adresse buero@tolerantes-sachsen.de statt.

Für weitere Fragen steht Ihnen einer der Sprecher des Netzwerkes Tolerantes Sachsen – Stephan Meister – unter 0171-61 88 924 zur Verfügung.

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