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15. November 2010

Pressemitteilung: „Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche für Demokratie - gegen Rechtsextremismus“ (BAGKR) fordert Familienministerin Kristina Schröder zum Verzicht auf Extremismuserklärung auf

Berlin, den 12.11.2010: Am 9.11.2010 sollte in Dresden der Sächsische Demokratiepreis vergeben werden. Im Vorhinein wurden die zehn nominierten Vereine und Initiativen aufgefordert, eine so genannte „Ehrenerklärung“ zu unterschreiben. Einer der Hauptpreisträger, das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AkuBiz e.V.) aus Pirna, nahm den mit 10.000 € dotierten Preis nicht an, weil er die dazu notwendige „Ehrenerklärung“[1] nicht mittragen wollte.

Auch den vom Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ab 2011 geförderten Projekten soll durch das Bundesfamilienministerium eine Erklärung abverlangt werden, die nicht nur das eigene Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ und die Bestätigung – „eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten“ enthält. Die Projekte sollen zudem „im Rahmen ihrer Möglichkeiten [...] und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten (…).“

„Als Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche für Demokratie - gegen Rechtsextremismus (BAGKR) fordern wir die Bundesregierung und die zuständige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) auf, die Leitlinien des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zu ändern, auf die „Erklärung“ ersatzlos zu verzichten sowie das dahinterstehende Demokratieverständnis zu überdenken und zu korrigieren, um die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Initiativen vorurteilsfrei zu stärken,“ sagt Dr. Christian Staffa, Geschäftsführer von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste.

Die von der sächsischen Landesregierung und dem Bundesfamilienministerium verlangte Erklärung stelle die wertvolle Demokratiearbeit vieler Gruppen, Initiativen und Organisationen für Demokratie gegen Rechtsextremismus unter Generalverdacht, so die BAGKR. Sie orientiert sich nicht an den allgemeinen Menschenrechten als Grundlage für ein gelingendes Zusammenleben, sondern an einem staatsfokussierten Demokratieverständnis. „Wir erwarten sowohl von der Bundesebene als auch vom Land Sachsen diese Erklärungen zurückzuziehen“, so Staffa weiter.

„Wir verstehen Kirche als „Volk Gottes aus allen Völkern“ mit einem inklusiven, offenen Charakter ohne Ansehen von Person, Herkunft, Geschlecht, Sprache und Kultur,“ so die kirchlichen und nicht-kirchlichen Initiativen in der BAGKR. Bereits im Jahr 2002 hat der Ökumenische Rat der Kirchen formuliert: „Kirchesein heute erfordert den Versuch, Rassismus zu überwinden durch Maßnahmen, die die Gesellschaft und ihre Strukturen der Macht und Ausgrenzung transformieren. Kirchesein heute bedeutet eine Wandlung zu kirchlichen Gemeinschaften, die die Vielfalt ihrer Völker und Kulturen leben als ein klares Zeichen dafür, wie sich Gottes Schöpfung und Gottes Ebenbild in der Menschheit widerspiegeln.“

Diese Offenheit wollen die Initiator_innen der BAGKR nach außen tragen und nicht nur auf innerkirchliche Arbeit beziehen. Eine Demokratiearbeit - und das gilt nicht nur für die BAGKR, sondern auch für die vielen engagierten Initiativen und Gruppen - ist nicht möglich in einem Klima permanenter gegenseitiger Überprüfung. Damit wird die Vertrauensgrundlage für jegliche erfolgreiche Demokratiearbeit in Frage gestellt.

 

 

Für weitere Informationen:

Heike Kleffner, Öffentlichkeitsreferentin, Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.:

030-28395-203, kleffner@asf-ev.de

(1) Von den Initiator_innen des Sächsischen Demokratiepreises vorgelegte "Extremismusklausel":

Hiermit bestätigen wir, dass wir - uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und - eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Als Nominierte bzw. Preisträger des Sächsischen Förderpreises für Demokratie haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Vereinen/Trägern sowie Behörden, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.

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