Im Januar kommenden Jahres soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten. Das erklärte Ziel dieses Vorhabens ist die langfristige Absicherung von Demokratieprojekten. Doch was bisher aus Politik und Entwürfen zu entnehmen ist, zeichnet das Bild eines abstrakten Gesetzes, durch das sich wenig ändert wird.
Daher hat sich die „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung“ (BAGD) gegründet - ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dieser hat einen eignen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aufzeigt was im Demokratiefördergesetz geregelt sein muss, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben. Eine Kurzzusammenfassung der Kernforderungen finden Sie unter dem Punkt „weiterlesen“.