21. August 2006
Urteil wegen Angriff gegen NDK-Infostand ergangen
Urteil wegen Angriff gegen NDK-Infostand ergangen Angeklagter wird zu 60 Tagessätzen á 18.- Euro verurteilt Wurzen, 21. August 2006: Am heutigen Montag fand im Amtsgericht Wurzen die
Verhandlung zu einem Angriff auf einen Informationsstand des Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. statt. Im September 2005 informierte das NDK auf dem Wurzener Markt über den in Wurzen ansässigen rechtsextremen Versandhandel Front Records. Um die Mittagszeit wurde der Stand von einem vermummten Angehörigen der rechten Szene mit einem mit Urin gefüllten Plastikbeutel beworfen, von dessen Inhalt mehrere NDK-Mitglieder getroffen wurden. Der Angeklagte, der über ein langes Vorstrafenregister verfügt – darunter Diebstahl, illegaler Schusswaffenbesitz, Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen - wurde zur Zahlung von 60 Tagessätzen á 18.- Euro verurteilt. Positiv zu werten ist, dass das Gericht mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte und zudem deutlich machte, es hätte auch eine Freiheitsstrafe verhängt, wäre diese von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aus Sicht des NDK ist jedoch bedauerlich, dass der politische Hintergrund der Tat nicht zur Sprache kam. Die Ausführungen des Verteidigers des Angklagten zum Hintergrund der Tat, es habe sich um eine sinnlose Mutprobe gehandelt, der Beschuldigte sei mittlerweile „geheilt“, habe sich von seinen damaligen falschen Freunden getrennt und extra den Wohnsitz von Leipzig nach Wurzen verlegt, um Distanz zu seinen vormaligen Freunden aufzubauen, erscheinen unglaubwürdig. Nicht zur Sprache kam, dass sich der Wohnsitz des Angeklagten in der gleichen Immobilie befindet, in der auch der rechtsextreme Vertrieb Front Records seinen Sitz hat. Auch die vom Angeklagten vorgetragene Entschuldigung gegenüber einem der geschädigten NDK-Mitglieder erschien unglaubwürdig und sollte sich aus Sicht des NDK ausschließlich strafmildernd auswirken.