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Antidiskriminierungsregel: Wir als Veranstalter_innen behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und nationalistische, sexistische, rassistische, homophobe, inter- und transfeindliche Personen sowie Verschwörungstheoretiker_innen und Querfrontler_innen aller Art und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.